CVFR - Berechtigung für den Kontrollierten Sichtflug
Allgemeines
Die CVFR-Ausbildung (Controlled Visual Flight Rules) berechtigt Sie zum Durchfliegen von kontrollierten Lufträumen
vom sog. Typ "Charlie". Diese Lufträume umgeben häufig Flughäfen und dienen der Vermeidung von Kollisionen in den
Bereichen des an- und abfliegenden Luftverkehrs. Da die fliegerischen Anforderungen in diesen Bereichen höher sind
als bei einem gewöhnlichen Überlandflug, wird für den Einflug in diese Lufträume die Berechtigung für CVFR gefordert.
Als Privatpilot nach der neuen Gesetzgebung gem. JAR FCL benötigen Sie diese Zusatzberechtigung
nicht, denn
sie ist schon Bestandteil Ihrer Ausbildung.
Sofern Sie jedoch eine Lizenz nach altem Recht (Lizenz nach ICAO) oder aber eine nur national gültige Privatpilotenlizenz
(PPL-N) erworben haben, benötigen Sie zum Einflug in den Luftraum "C" eine solche Zusatzberechtigung.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 30 Stunden theoretischen Unterrichts in folgenden Sachgebieten:
- Luftrecht
- Technik - Instrumente
- Funknavigation
Die Theoretische Ausbildung können Sie bei uns im
Gruppenunterricht, in einer
Individualschulung
oder, wenn gewünscht, auch in einem
Fernstudium absolvieren. Der Gruppenunterricht findet zwei Mal
wöchentlich statt. Regelmäßig bieten wir aber auch ein
5-tägiges Intensivseminar an, so dass Sie den
Unterrichtsstoff komprimiert bspw. in Ihrem Urlaub erlernen können. Kurz: Wir richten uns gerne nach Ihren
zeitlichen Vorstellungen und Möglichkeiten.
Praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung umfasst 10 Stunden mit Fluglehrer. Auf dem Programm stehen Flüge nach
Instrumenten und - zur Einführung in Navigationsverfahren - Flüge mittels bodenabhängiger Funknavigations-
und Radarhilfen sowie Einführungen in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten.
Die praktische Ausbildung können Sie bei uns grundsätzlich zu jeder Zeit durchführen, lediglich das
Wetter muss mitspielen.
Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die in der
Theoretischen Prüfung zu beantwortenden Fragen decken die Fächer Luftrecht, Technik und Funknavigation ab.
Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen handelt es sich um sog. Multiple Choice Fragen mit vier
vorgegebenen Antworten, von denen eine richtig ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fach
mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Die
praktische Prüfung erfolgt in einem ca. 45-minütigen Prüfungsflug, in dem verschiedene
Flug- und Funknavigationsübungen abverlangt werden.
Wenn Sie die Ausbildung bei uns durchlaufen haben, sollten Sie der Prüfung gelassen entgegen sehen können!