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CVFR - Berechtigung für den Kontrollierten Sichtflug

Allgemeines

Die CVFR-Ausbildung (Controlled Visual Flight Rules) berechtigt Sie zum Durchfliegen von kontrollierten Lufträumen vom sog. Typ "Charlie". Diese Lufträume umgeben häufig Flughäfen und dienen der Vermeidung von Kollisionen in den Bereichen des an- und abfliegenden Luftverkehrs. Da die fliegerischen Anforderungen in diesen Bereichen höher sind als bei einem gewöhnlichen Überlandflug, wird für den Einflug in diese Lufträume die Berechtigung für CVFR gefordert.

Als Privatpilot nach der neuen Gesetzgebung gem. JAR FCL benötigen Sie diese Zusatzberechtigung nicht, denn sie ist schon Bestandteil Ihrer Ausbildung.

Sofern Sie jedoch eine Lizenz nach altem Recht (Lizenz nach ICAO) oder aber eine nur national gültige Privatpilotenlizenz (PPL-N) erworben haben, benötigen Sie zum Einflug in den Luftraum "C" eine solche Zusatzberechtigung.

Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 30 Stunden theoretischen Unterrichts in folgenden Sachgebieten:
  • Luftrecht
  • Technik - Instrumente
  • Funknavigation
Die Theoretische Ausbildung können Sie bei uns im Gruppenunterricht, in einer Individualschulung oder, wenn gewünscht, auch in einem Fernstudium absolvieren. Der Gruppenunterricht findet zwei Mal wöchentlich statt. Regelmäßig bieten wir aber auch ein 5-tägiges Intensivseminar an, so dass Sie den Unterrichtsstoff komprimiert bspw. in Ihrem Urlaub erlernen können. Kurz: Wir richten uns gerne nach Ihren zeitlichen Vorstellungen und Möglichkeiten.

Praktische Ausbildung

Die praktische Flugausbildung umfasst 10 Stunden mit Fluglehrer. Auf dem Programm stehen Flüge nach Instrumenten und - zur Einführung in Navigationsverfahren - Flüge mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen sowie Einführungen in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten.

Die praktische Ausbildung können Sie bei uns grundsätzlich zu jeder Zeit durchführen, lediglich das Wetter muss mitspielen.

Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die in der Theoretischen Prüfung zu beantwortenden Fragen decken die Fächer Luftrecht, Technik und Funknavigation ab. Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen handelt es sich um sog. Multiple Choice Fragen mit vier vorgegebenen Antworten, von denen eine richtig ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fach mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.

Die praktische Prüfung erfolgt in einem ca. 45-minütigen Prüfungsflug, in dem verschiedene Flug- und Funknavigationsübungen abverlangt werden.

Wenn Sie die Ausbildung bei uns durchlaufen haben, sollten Sie der Prüfung gelassen entgegen sehen können!