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Nachtflugberechtigung NFQ (Night Flying Qualification)

Allgemeines

Vereinfacht gesagt, berechtigt die Nachtflugausbildung zum Fliegen in der Nacht. Genauer gesagt ist das die Zeit von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang.

Die Nachtflugausbildung gilt als Voraussetzung für die IFR-Ausbildung.

Im Gegensatz zur CVFR-Ausbildung ist die Nachtausbildung nicht Bestandteil der PPL-A Ausbildung gem. JAR FCL. Die Nachtflugausbildung muss also in jedem Falle durchlaufen werden, wenn man nachts fliegen möchte.

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden bei Nacht. Eine theoretische Ausbildung ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, wir weisen Sie jedoch umfassend in die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht ein.

Zusatzqualifikation Nachtflugberechtigung