copyright © aerotreff.de Flugschule am FMO, 2010 

PPL(A) - Privatflugzeugführer nach JAR-FCL

Allgemeines

Die Privatpilotenlizenz PPL-A gemäß JAR-FCL (Private Pilot License - Aeroplane gemäß Join Aviation Requirement - Flight Crew Licensing) berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf einmotorigen Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr.

Damit bietet die Privatpilotenlizenz den Einstieg in die Fliegerei, unabhängig davon, ob Sie Privatpilot eines Sportflugzeugs oder aber - darauf aufbauend - Berufs- oder Verkehrspilot werden möchten.

Privatpilot werden - wie geht man das an?

Die Ausbildung ist zwar durchaus fordernd, verlangt aber nichts Übermenschliches.

In Kurzform heißt das für Sie:

  • Sie lassen sich von einem sog. Fliegerarzt auf Flugtauglichkeit untersuchen.
  • Anschließend können Sie sich bei uns als Flugschüler anmelden. Wir werden dann gemeinsam die erforderlichen Anträge vorbereiten und melden Sie der zuständigen Luftfahrtbehörde als Flugschüler.
  • Sie durchlaufen dann einen theoretischen Untericht von ca. 120 Stunden sowie eine praktische Ausbildung mit mindestens 45 Flugstunden.
  • Abschließend legen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ab und haben damit Ihre Privatpilotenlizenz erworben.

Vom Fußgänger zum Piloten - wie lange dauert das?

Wie lange eine solche Ausbildung dauert, hängt in erster Linie von Ihnen und der Zeit ab, die Sie für Ihre Ausbildung erübrigen können. Während einige Flugschüler die Ausbildung innerhalb von zwei oder drei Monaten absolvieren, lassen es andere langsamer angehen und beenden sie erst nach ein oder zwei Jahren. Es liegt an Ihnen zu entscheiden, wie Sie Ausbildung und berufliche wie private Interessen in Einklang bringen.

Details zu den einzelnen Schritten können Sie den folgenden Ausführungen entnehmen. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch bei einem Kaffee oder Tee.

Fliegen lernen - was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich sind weder körperlich noch geistig überdurchschnittliche oder besondere Fähigkeiten nachzuweisen. Sie benötigen keine besonderen mathematischen, physikalischen Kenntnisse oder Fremdsprachfähigkeiten (innerhalb des deutschsprachigen Luftraums können Sie entweder auf Deutsch oder Englisch funken).

Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie allerdings zwingend erfüllen:
  • Bei Ausbildungsbeginn müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, die Lizenz können Sie frühestens mit 17 Jahren erwerben. Und die gute Nachricht: Ein Höchstalter gibt es hingegen nicht.
  • Sie benötigen ein sog. Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2, auch Medical genannt. Die erforderliche Untersuchung führt eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle (Fliegerarzt) durch. Wenn Sie sich "durchschnittlicher" Gesundheit erfreuen und keine größeren Einschränkungen haben, erfüllen Sie die Anforderungen problemlos. Auch eine Brille ist kein Hindernis für die Fliegerei. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fliegerarzt in der Nähe Ihres Wohnsitzes.
  • Die zuständigen Luftsicherheitsbehörde muss Ihre Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes feststellen. Sofern Sie nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, ist dies eine rein formelle Prüfung. Des Weiteren müssen Sie der Luftfahrtbehörde einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und ein Führungszeugnis einreichen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Entsprechende Formblätter haben wir vorrätig.
  • Wie beim Erwerb eines Führerscheins benötigen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einem Seminar "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Eine solche Bescheinigung erlangen Sie in der Regel in einem eintägigen Seminar des Deutschen Roten Kreuzes, der Malteser und anderer entsprechender Anbieter. Die Teilnahmebescheinigung können Sie auch nachreichen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Einholung der verschiedenen Nachweise und nennen Ihnen gerne Adressen und Ansprechpartner.

Ausbildung - in Theorie und Praxis

Um die Privatpilotenlizenz zu erlangen, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen, wobei die theoretische Ausbildung keine Voraussetzung für den Beginn der Praxisausbildung ist. Sie können also von Beginn an Theorie und Praxis parallel absolvieren.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst ca. 120 Stunden theoretischen Unterricht in folgenden Sachgebieten:
  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Funkverkehr
  • Allgemeine Flugsicherheit
Die Theorie können Sie bei uns im Gruppenunterricht, in einer Individualschulung oder, wenn gewünscht, auch in einem Fernstudium absolvieren. Der Gruppenunterricht findet zwei Mal wöchentlich statt. Regelmäßig bieten wir aber auch ein 3-wöchiges Intensivseminar an, so dass Sie den Unterrichtsstoff komprimiert bspw. in Ihrem Urlaub erlernen können.

Kurz: Wir richten uns gerne nach Ihren zeitlichen Vorstellungen und Möglichkeiten.

Praktische Ausbildung

Die praktische Flugausbildung umfasst 45 Stunden, von denen mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden im Alleinflug absolviert werden müssen. Ja, Sie lesen richtig. Anders als bspw. bei der Fahrausbildung zum Erwerb des Führerscheins fliegen Sie bei der Flugausbildung bereits vor der Prüfung alleine. - Doch keine Sorge, wir bereiten Sie bestens darauf vor. Von besagten 45 Stunden müssen mindestens 10 Stunden im sogenannten Überlandflug erbracht werden.

Die praktische Ausbildung können Sie bei uns grundsätzlich zu jeder Zeit absolvieren. Ob Sie morgens oder abends, werktags oder am Wochenende fliegen möchten, wir machen es, wenn möglich, möglich. Lediglich das Wetter muss stimmen. Anders als viele Flugschulen und Vereine an kleineren Flugplätzen unterliegen wir nicht der sog. Landeplatzlärmschutzverordnung. Bei uns können Sie also auch in der Mittagspause und an Samstagen, an Sonn- sowie Feiertagen auch nach 13 Uhr noch schulen.

Sprechfunkzeugnis

Zusätzlich zur eigentlichen Ausbildung zum Privatpiloten müssen Sie ein Funksprechzeugnis (BZF I, BZF II oder AZF) erwerben. Selbstverständlich bilden wir Sie hierzu ebenfalls aus.

Der Tag der Wahrheit - wie sieht die Prüfung aus?

Wie die Ausbildung ist auch die Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt.

Die theoretische Prüfung umfasst ca. 120 Fragen aus 8 Fächern. Abgesehen von einigen wenigen Fragen handelt es sich um sog. Multiple Choice Fragen mit vier vorgegebenen Antworten, von denen eine richtig ist. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fach mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.

Die praktische Prüfung besteht aus einem ca. einstündigen Prüfungsflug, in dem verschiedene Flugübungen wie Normalstart, Normallandung, Ziellandung, Steilkurven, Navigationsübung sowie eine Überlandnavigation abverlangt werden.

Haben Sie die Ausbildung bei uns durchlaufen, sollten Sie der Prüfung gelassen entgegensehen können!