Corona-Schutzmaßnahmen

Für die Teilnahme an der Fluglehrer-Auffrischungsschulung ist zwingend die Zustimmung und Einhaltung der dann gültigen Coronaschutzverordnung (NRW) sowie der Corona-Schutzmaßnahmen des Veranstalters erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf abweichende Einzelmeinungen hinsichtlich eines Ansteckungsrisikos und der Erfordernis solcher Schutzmaßnahmen keine Rücksicht nehmen können.

Die genauen Vorgaben für die Veranstaltung können wir erst einige Tage vor der Veranstaltung bekanntgeben, da sich bis dahin die für NRW geltende Coronaschutzverordnung noch ändern kann.

Nach aktueller Verordnung sähen die gesetzlichen und von uns vorgegebenen Maßnahmen wie folgt aus:

  • Alle Teilnehmer haben darauf zu achten, dass während der Veranstaltung zwischen Personen möglichst ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
  • Vor jedem Betreten des Schulungsraums sowie vor dem Bedienen am Kaffee-Buffet haben sich alle Teilnehmer unaufgefordert die Hände zu desinfizieren!
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Niesen, Schnupfen) ist ausgeschlossen.

Alle Teilnehmer erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass nach Einnahme des Sitzplatzes mit der Unterschreitung des Abstandes von 1,5 m zu den Sitznachbarn einverstanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Teilnehmer dies bereits bei der Anmeldung anzukündigen. Wir weisen darauf hin, dass dies bei Überschreitung einer entsprechenden Teilnehmerkapazität zum Ausschluss von der Teilnahme führen kann. In diesem Falle würde die Teilnahmegebühr erstattet.

Sofern Sie mit den Datenschutzbestimmungen und der darin genannten Speicherung und Verwendung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, melden Sie sich bitte nicht zum Seminar an.