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Vergleich Privatpilotenlizenz PPL(A) - Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A)

Die Qual der Wahl - die Lizenzen in Vergleich

Vergleich Privatpilotenlizenz PPL(A) - Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A)

Im Folgenden sehen Sie den Vergleich der Möglichkiten und Einschränkungen zwischen der PPL(A) - Privatpilotenlizenz PPL(A) und der LAPL(A) - Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A).

Aus Gründen der Vollständigkeit haben wir auch die sog SPL (Ultraleicht) in den Vergleich mit aufgenommen. Die SPL bilden wir jedoch aus Überzeugung nicht aus.

SPL (Ultraleicht)
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer
LAPL
Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz
(Light Aircraft Pilot Licence)
PPL
Privatpilotenlizenz
(Private Pilot Licence)
Ausbildungsumfang Praxis mind. 30 h mind. 30 h mind. 45 h
Ausbildungsumfang Theorie 60 h 100 h 100 h
Berechtigung, Luftsportgeräte bis zu einem max. Abfluggewicht von 450 kg bzw. 472,5 kg zu fliegen ja ja 1 ja 1
Berechtigung, einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge bis zu einem max. Abfluggewicht von 2.000 kg zu fliegen nein ja ja
Berechtigung, einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit einem max. Abfluggewicht von über 2.000 kg zu fliegen nein nein ja
Berechtigung, einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit einem max. Abfluggewicht von über 2.000 kg zu fliegen nein nein ja
Berechtigung, in Lufträume C und D einzufliegen nein2 ja ja
Erwerb der Nachtflugberechtigung möglich nein ja ja
max. Personenzahl an Bord einschl. Pilot 2, nach Erwerb der Passagier-
berechtigung
4, nach 10 h Flugerfahrung auch mehr als 4, abhängig vom Flugzeugtyp
europaweites Fliegen eingeschränkt 3 ja, EASA-weit 4 ja
internationales Fliegen außerhalb Europas nein nein ja 5
Möglichkeit, auf LAPL bzw. PPL „upzugraden“ nein ja 6 entfällt
Anerkennung der bisherigen Ausbildung und Flugerfahrung für LAPL bzw. PPL nein ja entfällt
Möglichkeit, Instrumentenflugberechtigung zu erwerben nein ja, nach Upgrade auf PPL ja
Möglichkeit, Berufs- oder Verkehrspilotenlizenz modular zu erwerben nein ja, nach Upgrade auf PPL ja
Flugzeuge / Luftsportgeräte entsprechen strengsten Zulassungs- und Wartungskriterien nein ja ja
1 Inhaber einer LAPL oder PPL benötigen lediglich eine kurze Einweisung auf UL.
2 Bei zusätzlichem Erwerb eines sog. Sprechfunkzeugnis BZF II, BZF I oder AZF ist auch der Einflug in Luftraum D möglich.
3 Die Berechtigung, UL auch europaweit zu fliegen, richtet sich nach den nationalen Gesetzen der jeweiligen Länder. Grundsätzlich ist ein grenzüberschreitendes Fliegen in Teilen Europas jedoch möglich.
4 Gilt innerhalb der EASA (European Aviation Safety Agency) Staaten, also der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz.
5 Die Ausbildung zur PPL entspricht den internationalen Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation). Damit kann weltweit in den meisten Ländern geflogen werden. Einzelne Staaten behalten sich einen Überprüfungsflug oder Einweisungen bzw. Schulung bspw. in nationalen Besonderheiten der Luftraumstruktur vor.
6 Die LAPL kann unproblematisch nach entsprechender Flugerfahrung und einem Prüfungsflug zum PPL hochgestuft werden. Die theoretische Ausbildung und Prüfung sowie die in der praktischen Ausbildung absolvierten Flugstunden werden in vollem Umfang anerkannt.

Sie können sich noch immer nicht zwischen der LAPL(A) und der PPL(A) entscheiden? - Macht nichts, denn bis zur ungefähr 20. Flugstunde sind die Ausbildungen exakt identisch. Sie können also noch während der Ausbildung zwischen PPL(A) und LAPL(A) den Ausbildungsgang wechseln.

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