Seit einigen Jahren und mit äußerst positivem Teilnehmer-Feedback führen wir regelmäßig Auffrischungsseminare für Lehrberechtigte durch.
Unsere hochkarätigen Fluglehrerweiterbildungen richten sich nicht nur an Fluglehrer, sondern auch an interessierte Piloten und
fortgeschrittene Flugschüler. So ist der erste Tag zwar ausschließlich Fluglehrern vorbehalten, am zweiten Tag der jeweils 8-stündigen Fortbildung
sind jedoch auch Piloten, Flugschüler und alle Interessenten herzlich willkommen.
Das Seminar umfasst immer qualitativ hochwertige Vorträge von erfahrenen, hochqualifizierten Dozenten zu diversen praxisrelevanten Themen der Luftfahrt.
Und so konnten wir in den letzten Jahren neben namenhaften Dozenten der Deutschen Flugsicherung (DFS)
und der Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchung (BfU) auch ARD-Wettermoderator und Flugwetterberater Donald Bäcker, selbst Privatpilot, begrüßen.
Foto: © Monika Sandel
Hinweise zur Anerkennung als formelles Auffrischungsseminar für die Verlängerung von Lehrberechtigungen
Unsere ATO (Approved Training Organisation) wurde durch die für uns zuständige Luftfahrtbehörde, die Bezirksregierung Münster, zur Durchführung von
Auffrischungsseminaren für Lehrberechtigte gem. FCL.940.FI (a) (2) und FCL.940.IRI sowie § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV ermächtigt.
Entsprechend wird das Seminar für die Verlängerung der Lehrberechtigung gem. der o. g. Verordnungen anerkannt.
Die Anerkennung erstreckt sich auf alle FI(A) sowie CRI(A).
Interessierten Lehrberechtigten im Bereich Segelflug, Helikopter, Ballon oder Luftschiff empfehlen wir, Ihre zuständige Luftfahrtbehörde zu fragen,
ob das Seminar auch für diese Bereiche anerkannt werden kann.
Die Veranstaltung ist gem. § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV grundsätzlich auch für Luftsportgeräteführer genehmigt. Die Anerkennung obliegt jedoch
der jeweils zuständigen Behörde, also entweder dem DAeC oder dem DULV. Der DULV hat uns bereits bestätigt, dass die Veranstaltung auch als Auffrischungsschulung
für Lehrberechtigte für Luftsportgeräteführer anerkannt wird. Eine Antwort des DAeC steht noch aus. Wir bitten alle betroffenen Lizenzinhaber bis zum 12.10.
zu warten und auf dieser Seite noch einmal nachzulesen, ob es dann eine grundsätzliche Anerkennung auch vom DAeC gibt. Sollten wir bis dahin keine Antwort
erhalten haben, empfehlen wir allen Lehrberechtigten aus dem Bereich UL mit dem DAeC als lizenzführende Stelle, Rücksprache mit dem DAeC zu halten.
FIs, die ihre abgelaufene Lehrberechtigung erneuern wollen, und auch TRIs empfehlen wir, hinsichtlich der Anerkennung Rücksprache mit dem LBA zu halten.
Voraussetzung für die Anerkennung ist in jedem Falle die Teilnahme am gesamten Zeitraum der 2tägigen ganztägigen Weiterbildung.
Allen zuvor genannten Gruppen, denen wir Rücksprache mit Ihrer Luftfahrtbehörde empfehlen, können sich gerne zunächst unverbindlich anmelden. Sollten wir nichts
Gegenteiliges hören, würde die Anmeldung ab dem 24.10. automatisch verbindlich werden. Bitte in jedem Fall einen kurzen Hinweis in das Feld Bemerkung,
bspw. "Anmeldung vorbehaltlich Anerkennung meiner Behörde" schreiben.
Hinweis für Fluglehrer:
Für die Verlängerung einer FI-Berechtigung gem. FCL.940.FI müssen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt werden:
- Es müssen für FI(A) und FI(H) mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden LFZ-Kategorie bzw.
für FI(S) mindestens 30 Stunden oder 60 Starts im Gültigkeitszeitraum auf Segelflugzeug oder TMG absolviert worden sein;
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte;
- Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935.
Bei jeder zweiten Verlängerung ist die Kompetenzbeurteilung (Checkflug mit einem Prüfer für Lehrberechtigte) Pflicht.